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Lieferung und Vertrag

Welche Gesellschaft zeichnet, wo geliefert wird, wie Daten behandelt werden, welche Unterbeauftragung offengelegt ist und wie ein Mandat endet.

Wer zeichnet

Eine Vereinbarung mit der Gruppengesellschaft, mit der Lieferverantwortung je Firma im Leistungsschein. Sie haben eine kaufmännische Beziehung, unabhängig davon, wie viele der vier Firmen beteiligt sind, und einen Eskalationsweg.

Führt eine einzelne Firma die gesamte Arbeit aus, ist ein Direktvertrag mit dieser Firma ebenfalls möglich und manchmal einfacher. Wir sagen im Angebot, was wir für passend halten.

Von wo wir liefern

Die Gruppe liefert aus Kompetenzzentren in der DACH-Region und in Mittel- und Osteuropa: Schweiz, Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Serbien, Nordmazedonien, Rumänien, Litauen und Türkei, in einigen davon mit mehr als einem Standort. Zwei davon sind eigene Firmen der Gruppe, in Skopje, Nordmazedonien (seit 2017) und in Rumänien (seit 2020). Projektarbeit reicht in fast jedes europäische Land.

Nearshore-Lieferung wird benannt, nicht angedeutet. Der Einkauf stellt das in der Prüfung ohnehin fest; Verschweigen erkauft nur ein unangenehmeres Gespräch. Der Leistungsschein benennt die Lieferstandorte für Ihr Mandat konkret, und sie ändern sich nicht ohne Mitteilung an Sie.

  • Kompetenzzentren
  • Projektarbeit in fast ganz Europa

Daten

Personendaten werden nach der DSGVO verarbeitet, für Kundinnen und Kunden mit Sitz in der Schweiz nach dem revidierten Datenschutzgesetz , das seit dem 1. September 2023 gilt. Die Verarbeitungsstandorte werden im Leistungsschein benannt und sind vertraglich bindend.

Zugriffssteuerung und Informationssicherheitsmanagement folgen ISO/IEC 27001 . Der aktuelle Zertifizierungsstand je Gesellschaft wird bestätigt und hier mit Geltungsbereich und Ablaufdatum veröffentlicht, statt als Behauptung. Uns ist lieber, hier steht «wird bestätigt», als etwas zu behaupten, das ein Einkäufer nachprüfen kann.

Für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich des Digital Operational Resilience Act liefern wir die Angaben für Ihr Informationsregister zu vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen im Rahmen des Onboardings.

Unterbeauftragung

Arbeit, die eine andere Firma innerhalb der Gruppe erbringt, ist keine Unterbeauftragung und steht im Leistungsschein. Arbeit durch eine Partei ausserhalb der Gruppe bedarf Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Unsere Musterbedingungen enthalten kein pauschales Recht zur Unterbeauftragung, und wir verlangen keines.

Wie ein Mandat endet

Die Übergabedokumentation wird ab Mandatsbeginn geführt und nicht bei der Kündigung erstellt. Die unter Kündigungsfrist geschriebene Fassung ist immer die schlechtere.

Ausstiegspflichten sind gegenseitig: Was wir von einem Kunden verlangen, gilt auch für uns. Wo wir ein System betreiben, umfasst der Ausstieg eine definierte Übergangsphase, aktuelle Betriebshandbücher und Wissenstransfer an die nachfolgende Partei, auch an einen Wettbewerber.

Versicherung und Haftung

Berufshaftpflicht und Haftungsbedingungen liegen jedem Angebot bei.

Deckung und Höchstsummen je Gesellschaft werden für die Veröffentlichung an dieser Stelle bestätigt.

Sie kennen die Bedingungen. Der nächste Schritt ist ein Gespräch darüber, bei welcher der vier Firmen Ihre Arbeit liegt und was im Leistungsschein tatsächlich stehen würde.